Scheidungsberatung

Seit 1. Februar 2013 sind scheidungswillige PartnerInnen unter der Voraussetzung zu einer externen Beratung verpflichtet, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Insbesondere sollen die Parteien über die Folgen einer Scheidung für ihre minderjährigen Kinder aufgeklärt werden.

Die Homepage des Bundesministeriums für Justiz führt dazu aus:

Nach der Intention des Gesetzgebers ist es nicht erforderlich, dass die Eltern eine Einzelberatung besuchen. Da eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung gemeinsam in Anspruch nehmen.

weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz.

Ich führe solche Beratungen durch.