Wie man eine Schlacht gewinnt, aber den Krieg verliert – Geschichten aus dem Gemeindebau

Ein Gemeindebau der späten 1950er Jahre. ExpertInnen erhalten Kunde von randalierenden Jugendlichen, die in dieser Wohnhausanlage ihr Unwesen treiben.

Die Jugendlichen sind schnell gefunden: 15 bis 20 Burschen in der Adoleszenz. Sie wohnen in der Anlage, fühlen sich mit ihr sehr verbunden, aber es sei ihnen halt fad. Wenn sie einen der vielen leerstehenden Sozialräume nutzen könnten, würden sie garantiert keine Dummheiten anstellen. Großes Indianerehrenwort.

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Peter Hacker, Ethik und Soziale Arbeit

In einem Beitrag von Bernd Koschuh für das Morgenjournal vom 11.12.2013 wird auf die deutlich gestiegenen Fälle von Besachwalterung eingegangen. Um 28 Prozent sei die Zahl der so entmündigten Personen in den letzten 5 Jahren gestiegen. Koschuh lässt in seinem Beitrag 3 Personen zu Wort kommen: Peter Barth, Familienabteilungsleiter im Justizministerium, Erich G., ein Betroffener mit Lernschwierigkeiten, wie er sagt und Peter Hacker, Geschäftsführer vom Fonds Soziales Wien.

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Eignung für die Beratung von Eltern im Außerstreitverfahren zuerkannt

Heute habe ich vom Bundesministerium fu?r Wirtschaft, Familie und Jugend Abteilung II/6 die  „Eignungsanerkennung für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder“ erhalten.

Das Bundesministerium für Justitz führt dazu aus: „Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.
Ohne eine derartige Beratung ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Nach der Intention des Gesetzgebers ist es nicht erforderlich, dass die Eltern eine Einzelberatung besuchen. Da eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung gemeinsam in Anspruch nehmen.“