Mein persönliches Bürgerlied

ob wir rote, gelbe Kragen …

seit dem letzten Eintrag ist viel geschehen. Die Bürgerbefragung ist abgeschlossen, das Ergebnis (gerundet): 75% Nein-Stimmen, 25% JA-Stimmen. Es gab noch zwei Rundschreiben von „besorgten Bürger:innen“ und im Nachgang eines von unserer „Gemeindevorständin“. 

Karin Goger und ich werden auf diese Schreiben reagieren. Versprochen. Wir müssen uns allerdings intern abstimmen. Das mit der Abstimmung ist ein wenig kompliziert. Das kann also dauern. „Stay tuned“, wie man auf französisch so schön zu sagen pflegt. 

… Helme oder Hüte tragen …

Während wir uns also abstimmen müssen, kann ich ja das schreiben, was keiner Abstimmung bedarf. Weil das nur mich betrifft. Und eine „Selbstoffenbarung“ ist. Genau betrachtet gibt es in jeder Aussage Aspekte der Selbstoffenbarung. Nicht von ungefähr kommt der Spruch „Was X über Y sagt, sagt mehr über X aus als über Y“. Also jetzt sag ich explizit mehr über mich aus als über alle die, die da möglicherweise auch noch erwähnt werden. Und das mach ich ganz freiwillig.

… Stiefel tragen oder Schuh …

Die Frau Gemeindevorstand schreibt uns also einen Brief. Was mich tief bekümmert. Der Brief erfordert nämlich eine Reaktion. Die Reaktion, so fürchte ich, wird der lieben Nachbarin nicht gefallen. Und ich schreibe absichtlich „liebe Nachbarin“, weil ich sie persönlich mag. In einem Paralleluniversum wäre sie möglicherweise in Wien in einer SPÖ-Sektion gelandet und wäre dort wohlgelitten. Vielleicht wäre sie zuständig für die Feste und würde mit reinem Herzen bei irgendwelchen Infoständen dabei sein und Flugblätter verteilen und am 1. Mai die Fahne tragen oder was immer man so tut, wenn man SPÖ Mitglied ist und sich in der Partei, in der Sektion engagiert. 

… oder ob wir Röcke nähen …

Ich mag sie auch, weil sie so ein verschmitztes Lächeln und einen bodenständigen Witz hat, sie gesellig ist und man mit ihr leicht ins Reden kommt. Ich bin mir sicher, dass sie auch hilfsbereit ist und ihr Herz am rechten Fleck hat. Man könnte (vermutlich), wie es so schön heißt, von ihr „alles haben“. 

… und zu Schuhen Drähte drehen …

Und dann schreibt sie so einen Brief. Und der beginnt mit „Als Gemeindevorstand von Deutsch Schützen möchte ich […]“. Liebe Renate! Möchtest du das wirklich? Mir (uns) als „Gemeindevorstand von Deutsch Schützen“ die Meinung sagen? Oder uns belehren? Wirklich? Könnte es nicht sein, dass du „Gemeindevorstand“ nur geschrieben hast, weil du damit deinen Argumenten eine Wichtigkeit verleihen wolltest, die sie, die Argumente, nicht haben? Das wär doch denkbar, oder?

… das tut, das tut nichts dazu …

Wenn ich die Gemeindeordnung richtig gelesen habe, bist du eines von mehreren Mitgliedern des Gemeinderates und wirst von deiner Partei in den Gemeindevorstand entsandt. Der trifft dann die Entscheidungen im Gemeinderat. Hab ich dir schon erzählt, dass ich Präsident im Bubenclub bin. Aber nur alle drei Monate einmal. Der Josef, der Hermann und ich, wir rotieren von Monat zu Monat. Der Präsident zahlt. Wie ist das bei euch?

[…] Aber, ob wir Neues bauen, …

Mich ärgert, wie der Bürgermeister in der Sache vorgegangen ist. Ich werde mich also von kundigen Personen beraten lassen und fragen, ob er das so darf, als Amtsträger. Oder ob er vielleicht anders hätte vorgehen müssen. Irgendwie sachlicher, neutraler, oder so. Sollte sich herausstellen, dass er das nicht darf, dann wär das vermutlich sehr unangenehm. Du wärst dann so eine Art Kollateralschaden. Weil: Wie war das mit deinem Offenen Brief. Wo ist der hergestellt worden und wer hat die Produktionskosten bezahlt? Mitgehangen, mitgefangen, sozusagen. Das hast du dir nicht verdient.

… Oder’s Alte nur verdauen …

Jetzt könntest du natürlich fragen, wie ich mir das schon wieder zusammenreime. Nun, das mag ich dir erklären. Als Bürger des Staates darf ich sagen und denken, was immer ich will. Ich kann die Bundesverfassung toll finden oder für ihre Abschaffung sein. ich kann für oder gegen den Bildungscampus sein und ich darf das Handeln der Verwaltung (z.B. das des Bürgermeisters) falsch finden oder parteiisch oder was auch immer. Das Verwaltungsorgan Bürgermeister soll, so ist mein Verständnis über das „Verwaltungshandeln“, in seiner Funktion nur freundlich nicken („sachlich“ bleiben, heiß es dann im Juristendeutsch und sich im realen Leben seinen Teil denken). Genauer: Das Verwaltungsorgan ist darüber hinaus gefordert, mich mit meinem Anliegen genauso ernst zu nehmen und mit der gleichen Gelassenheit zu behandeln, wie die Person, die genau das Gegenteil von dem fordert oder denkt wie ich.

… Wie das Gras verdaut die Kuh – …

In der Sozialen Arbeit nennt man so eine Haltung dann „Allparteilichkeit“ und das meint so etwas wie Über-den-Dingen-stehen oder die Anliegen aller Parteien gleichermaßen anerkennen. Ich persönlich finde ja den Begriff der „vielgerichteten Parteilichkeit“ schöner. Dann darf ich mich als Psychotherapeut in der Arbeit mit Familien zuerst mit der Position der Mutter verbinden und diese den anderen Familienmitgliedern „übersetzen“, und später dann die Position der Tochter übernehmen, und diese den Eltern übersetzen und so weiter und so fort. Und ich darf gleichzeitig alle Positionen für richtig, wichtig und gleichberechtigt nebeneinander anerkennen. Ich halte das für ein großes Privileg meiner Profession. 

… Ob wir für die Welt was schaffen …

Im Verwaltungshandeln heißen meine „Allparteilichkeit“ und die „vielgerichtete Parteilichkeit“ möglicherweise „Neutralitätsgebot“ oder „Sachlichkeitsgebot“. Wobei die beiden Begriffe ganz sicher nicht synonym, also gleichbedeutend, zu verstehen sind. Heißt das aber, dass die Personen, die diese Funktion ausüben, keine Meinung haben dürfen? Muss ich die Ansichten und Positionen meiner Klient:innen persönlich immer super finden? Nein, muss ich nicht. Ich darf mir meinen Teil denken. Darf ich als Psychotherapeut meinen Klient:innen meine Meinung über sie oder zu ihren Positionen mitteilen? Ich bin gut beraten, das nicht zu tun. Sie könnten nämlich auf die Idee kommen, dass ich sie be- oder verurteile oder gar, dass ich sie zu manipulieren versuche. In all diesen Fällen hätte ich mich nicht bestmöglich bemüht. Mein Bestmögliches zu versuchen, dazu bin ich aber verpflichtet. Wenn ich das nicht tu, dann könnten sich die Klient:innen z.B. an die Ethikkommission meiner Berufsvereinigung wenden oder, wenn sie der nicht vertrauen, an das Bundesministerium für Gesundheit. Und je nach dem wie gravierend mein Vergehen bewertet wird, kann ich sogar meine Berufsberechtigung verlieren. Ich weiß natürlich nicht, wie das mit Organen der Verwaltung so läuft.

… Oder nur die Welt begaffen – …

Ich bin Bürger der Gemeinde. Bürger mit den gleichen Rechten und Pflichten wie meine Mitbürger:innen. Ich brauch keine Obrigkeit, ob eingebildet oder echte Amtsgewalt, die mir sagt, was ich denken, wählen, sagen soll. Wer es philosophischer mag: Ich verstehe mich als Citoyen, als ein Bürger des Staates, der gleichermaßen ein den Gesetzen unterworfener ist und an dem Gesetzgebungsprozess mitwirkt. Dich, liebe Renate und dich lieber Franz gibt es, weil ich (wir Bürger:innen) das so entschieden haben. Ich bin kein Untergebener, weder von einem Fürsten, Grafen, Bürgermeister oder Gemeindevorstand. Und ich will auch nicht als Untergebener behandelt werden. Ich bin, wie es bei Kant heißt, einer der rechtliche Freiheit besitzt, ökonomisch unabhängig ist und an der Gesetzgebung teilnehmen kann. Kurzum: Euch gibt es, weil es mich gibt. Weil ich (und unseresgleichen) das so entschieden haben. 

… Das tut was dazu. …

Und dieses Verständnis unterscheidet mich von eurem Untertanenverständnis. Das Burgenland, so scheint mir, ist in manchen Ecken im Vormärz stecken geblieben (Mit Vormärz ist der Zeitraum gemeint, als es noch Kaiser und Könige und so Zeugs gab, die Untertanen aber mehr Mitsprache forderten). Wenn du dich also mit einer Funktion schmückst, die Amtsgewalt und Wichtigkeit vortäuscht, gibt es Krawall. Viel Krawall. Wenn du dich als Mitbürgerin an mich wendest, dann entscheidet meine Tagesverfassung. Nehm‘ ich einen tiefen Atemzug, dreh mich dir zu und sag: „ich schätze dich auch“ oder fordere ich von dir eine öffentliche Debatte. Die wir beide dann (ganz sicher) mit großer Freude als Dienst an der Bürger:innen-Gemeinschaft zu verrichten wissen. Wer weiß das schon im Vorhinein? Nun, liebe Renate, du hast die Wahl. Wer (oder was) soll dein Herzblatt sein?

gekränkte Eitelkeiten

Über (psycho-)therapeutisches Tischtennisspielen und andere Formen (psycho-)therapeutischer Freizeitgestaltung

Unlängst hatte ich die Ehre in einer sozialpädagogischen Einrichtung einem denkwürdigen Dialog beizuwohnen:

Sozialpädagoge zum Psychotherapeuten: Sag, wenn ich mit den Kids Tischtennis spiele, sagst du, ich mach es mir leicht. Und vielleicht sagst du damit auch, ich sollte endlich zu arbeiten beginnen. Kannst du mir bitte erklären, warum du dann manches mal zwei Stunden am Stück mit dem Max Tischtennis spielst und offensichtlich Spaß hast?

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Gast und Psychotherapie

Über die Verwendung des Begriffes ‚Gast‘ im psychotherapeutischen Kontext

In Kliniken der psychiatrischen Rehabilitation gibt es gelegentlich die Tradition, alle von therapeutischer Behandlung Betroffenen als ‚Gäste‘ zu bezeichnen. Im nachfolgenden Beitrag mag ich mich mit wenigen psychotherapeutischen Implikationen des Gast-Begriffs im therapeutischen Kontext befassen.

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Peter Hacker, Ethik und Soziale Arbeit

In einem Beitrag von Bernd Koschuh für das Morgenjournal vom 11.12.2013 wird auf die deutlich gestiegenen Fälle von Besachwalterung eingegangen. Um 28 Prozent sei die Zahl der so entmündigten Personen in den letzten 5 Jahren gestiegen. Koschuh lässt in seinem Beitrag 3 Personen zu Wort kommen: Peter Barth, Familienabteilungsleiter im Justizministerium, Erich G., ein Betroffener mit Lernschwierigkeiten, wie er sagt und Peter Hacker, Geschäftsführer vom Fonds Soziales Wien.

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Eignung für die Beratung von Eltern im Außerstreitverfahren zuerkannt

Heute habe ich vom Bundesministerium fu?r Wirtschaft, Familie und Jugend Abteilung II/6 die  „Eignungsanerkennung für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder“ erhalten.

Das Bundesministerium für Justitz führt dazu aus: „Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.
Ohne eine derartige Beratung ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Nach der Intention des Gesetzgebers ist es nicht erforderlich, dass die Eltern eine Einzelberatung besuchen. Da eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung gemeinsam in Anspruch nehmen.“

Case Management Trainer Zertifikat erhalten

Heute habe ich von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management die Bestätigung erhalten als zertifizierter Case Management Trainer arbeiten zu dürfen. Diesem Antrag sind einige Jahre intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik vorausgegangen: Bücher lesen, Vorträge und Seminare halten, etc.

Jetzt bin ich der 7. von der DGCC anerkannte Case Management Trainer in Österreich

Wahnsinn No. 2

Wahnsinn No. 2

Eine psychotherapeutische Praxis im Niemandsland. Besorgte Eltern machen sich für ihre 16 jährige Tochter einen Termin aus. Die Tochter war zuletzt im Bezirkskrankenhaus wegen einer psychotischen Störung behandelt worden. Konkret hatte das Mädchen nach einer durchzechten Nacht nicht nur Stimmen gehört sondern sich auch höchst erregt mit diesen Stimmen unterhalten.

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