gekränkte Eitelkeiten

Über (psycho-)therapeutisches Tischtennisspielen und andere Formen (psycho-)therapeutischer Freizeitgestaltung

Unlängst hatte ich die Ehre in einer sozialpädagogischen Einrichtung einem denkwürdigen Dialog beizuwohnen:

Sozialpädagoge zum Psychotherapeuten: Sag, wenn ich mit den Kids Tischtennis spiele, sagst du, ich mach es mir leicht. Und vielleicht sagst du damit auch, ich sollte endlich zu arbeiten beginnen. Kannst du mir bitte erklären, warum du dann manches mal zwei Stunden am Stück mit dem Max Tischtennis spielst und offensichtlich Spaß hast?

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Gast und Psychotherapie

Über die Verwendung des Begriffes ‚Gast‘ im psychotherapeutischen Kontext

In Kliniken der psychiatrischen Rehabilitation gibt es gelegentlich die Tradition, alle von therapeutischer Behandlung Betroffenen als ‚Gäste‘ zu bezeichnen. Im nachfolgenden Beitrag mag ich mich mit wenigen psychotherapeutischen Implikationen des Gast-Begriffs im therapeutischen Kontext befassen.

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Eignung für die Beratung von Eltern im Außerstreitverfahren zuerkannt

Heute habe ich vom Bundesministerium fu?r Wirtschaft, Familie und Jugend Abteilung II/6 die  „Eignungsanerkennung für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder“ erhalten.

Das Bundesministerium für Justitz führt dazu aus: „Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.
Ohne eine derartige Beratung ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Nach der Intention des Gesetzgebers ist es nicht erforderlich, dass die Eltern eine Einzelberatung besuchen. Da eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung gemeinsam in Anspruch nehmen.“

Wahnsinn No. 2

Wahnsinn No. 2

Eine psychotherapeutische Praxis im Niemandsland. Besorgte Eltern machen sich für ihre 16 jährige Tochter einen Termin aus. Die Tochter war zuletzt im Bezirkskrankenhaus wegen einer psychotischen Störung behandelt worden. Konkret hatte das Mädchen nach einer durchzechten Nacht nicht nur Stimmen gehört sondern sich auch höchst erregt mit diesen Stimmen unterhalten.

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Wahnsinn

Im Zuge einer heftigen Auseinandersetzung mit der Mutter droht ein 17 jähriges Mädchen dieser hochdramatisch mit Selbstmord. Die Mutter veranlasst einen psychiatrischen Aufenthalt. Im Zuge des Aufenthalts wird eine hystrionische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Ein/e befreundete/r Bekannte/r interveniert im Spital und weist auf den stigmatisierenden Effekt dieser Diagnosen hin und bittet darum, die Diagnose fallenzulassen.

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Erwartungshaltungen

Eine Frage, die man mir und die ich mir immer wieder stelle, lautet: Was dürfen sich KlientInnen / KundInnen / PatientInnen bei mir erwarten? Die Antwort darauf fällt mir so gut wie nie leicht. Zum Einen gibt es die gut überlegten und lange abgehangenen Forderungen. Etwa: In der direkten Begegnung den vertrauensvollen Umgang mit den Inhalten; den Respekt vor der Einzigartigkeit des Gegenübers; die Wertschätzung vor deren/dessen Lösungskompetenz;

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